Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
fancyrosi.studio GmbH – Rosental 5, 80331 München
Stand: Juli 2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Mietverträge zur Nutzung von fancyrosi.studio, unabhängig davon, ob es sich um eine private oder gewerbliche Buchung handelt.
Sie betreffen insbesondere Business-Events, Showrooms, Pop-ups, PR-Formate, Produktionen sowie ausgewählte Privatveranstaltungen wie Hochzeiten.
2. Veranstalterverantwortung
Der Mieter tritt als Veranstalter auf und übernimmt die volle Verantwortung für Sicherheit, Ablauf, Inhalte sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben (z. B. GEMA, Versammlungsrecht, Lärm- und Brandschutz).
fancyrosi.studio stellt ausschließlich die Räumlichkeiten und vereinbarte Ausstattung zur Verfügung.
3. Buchung und Zahlung
Eine Buchung gilt mit schriftlicher Bestätigung durch fancyrosi.studio als verbindlich.
Die vereinbarte Miete ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch vor Veranstaltungsbeginn, vollständig zu zahlen.
3a. Zahlungsverzug und Mahnwesen
Bei Zahlungsverzug behält sich fancyrosi.studio GmbH das Recht vor, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend zu machen. Zusätzlich wird ab der zweiten Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € je Vorgang erhoben. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
4. Stornobedingungen
Ab der verbindlichen Buchung: 50 % Stornokosten
Weniger als 20 Werktage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Gesamtbetrags
Umbuchungen sind nur bei Verfügbarkeit und schriftlicher Zustimmung möglich.
5. Nutzung und Zustand der Räume
Die Räume dürfen ausschließlich im vereinbarten Rahmen genutzt werden. Untervermietung, gewerbliche Weitergabe oder öffentliche Nutzung ohne Genehmigung sind untersagt.
Bohrungen, Verschraubungen, Klebungen oder andere Eingriffe an Wänden, Böden, Decken oder Mobiliar sind nicht gestattet.
Der Mieter haftet für alle sichtbaren und verdeckten Schäden, die während der Nutzung entstehen.
5a. Barbereich
Der Barbereich ist nicht Bestandteil der Raummiete und wird standardmäßig durch fancyrosi.studio betrieben – entweder als Tagesbar, Abendbar oder in Kombination mit Pop-up-Konzepten.
Eine exklusive Anmietung des Barbereichs ist nach Absprache möglich, erfordert jedoch eine gesonderte Vereinbarung.
5b. Verlängerung und Overtime
Jede über die vereinbarte Mietdauer hinausgehende Nutzung wird als Overtime berechnet.
Der Aufpreis beträgt 10 % der vereinbarten Tagesmiete pro zusätzlicher Stunde.
Ein Mindestbetrag von 250 € netto pro Stunde gilt unabhängig vom Tagesmietpreis.
Overtime ist nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit möglich.
6. Technik und Ausstattung
Optional gebuchte Technik (z. B. Soundanlage, Display, Licht) wird wie vereinbart bereitgestellt.
Ab dem Moment der Übergabe liegt die Verantwortung beim Mieter – auch bei Fehlbedienung oder Beschädigung.
Eine Abnahme der Technik vor Veranstaltungsbeginn wird empfohlen. Unterbleibt diese, gelten spätere Mängelanzeigen durch fancyrosi.studio als verbindlich.
7. Reinigung und Müll
Das Studio wird gereinigt übergeben. Die Endreinigung erfolgt ausschließlich über eine von fancyrosi.studio beauftragte Fachfirma und ist Bestandteil des Mietvertrags.
Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche mitgebrachten Gegenstände und Müll vollständig zu entfernen.
Bei übermäßiger Verschmutzung wird ein zusätzlicher Reinigungsaufwand in Höhe von 320 € netto berechnet.
8. Externe Dienstleister und Buy-out
Catering, Technik und Ausstattung können über unsere bevorzugten Partner gebucht werden.
Eigene Dienstleister dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung eingebracht werden. In diesem Fall fällt ein Buy-out von 20 % des Netto-Auftragswerts an.
9. Haftung und Versicherung
Der Mieter haftet für alle Personen-, Sach- und Folgeschäden, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen – auch durch Gäste, Dienstleister oder Drittanbieter.
Sollte durch schuldhaftes Verhalten des Mieters ein Schaden entstehen, der eine nachfolgende Nutzung des Studios verhindert oder beeinträchtigt, haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Folge- und Nutzungsausfälle, einschließlich Verdienstausfall, Reparaturverzögerung oder Ersatzbeschaffung.
fancyrosi.studio haftet nicht für Ausfälle durch höhere Gewalt, Stromstörungen oder Defekte an Fremdtechnik.
Der Mieter ist verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung vorzuhalten oder für entstandene Schäden selbst aufzukommen.
10. Musik und gesetzliche Auflagen
Musik, Tonanlagen und Leistungen sind nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (z. B. TA-Lärm) und nach Absprache mit fancyrosi.studio zulässig.
Der Mieter ist für alle erforderlichen Genehmigungen (z. B. GEMA, Sondernutzungen, Sperrzonen) selbst verantwortlich.
11. Sonderkündigung und Hausrecht
fancyrosi.studio behält sich das uneingeschränkte Hausrecht vor.
Bei groben Verstößen, Gefährdung, unsachgemäßer Nutzung oder Nichteinhaltung der AGB kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
Ein Anspruch auf Rückerstattung entfällt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München.
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.