diese allgemeinen geschäftsbedingungen (agb) und nutzungsvereinbarung gelten ausschließlich für verträge mit unternehmern (b2b) über die nutzung der eventlocation fancyrosi studio in münchen. abweichende bedingungen des mieters gelten nicht.
die vermietung erfolgt ausschließlich für den vereinbarten zeitraum und die im angebot beschriebenen zwecke. änderungen oder erweiterungen bedürfen der schriftform.
offizielle öffnungszeiten sind ladenzeiten nach vorheriger
absprache.
nutzungszeiten von 06:00 bis 24:00 uhr.
5 stunden.
alle preise netto zuzüglich gesetzlicher umsatzsteuer.
fälligkeit gemäß angebot oder rechnung.
bei zahlungsverzug gelten die gesetzlichen verzugszinsen.
eine mahnpauschale von 40 euro wird erhoben.
weitergehende inkasso- oder rechtsverfolgungskosten trägt der
mieter.
bis 20 werktage vor veranstaltungsbeginn · 50 prozent der
vereinbarten kosten.
weniger als 20 werktage vor veranstaltungsbeginn · 100 prozent der
vereinbarten kosten.
der vermieter ist berechtigt, bei behördlicher untersagung oder
wesentlichem vertragsverstoß vom vertrag zurückzutreten.
untervermietung oder überlassung an dritte ist nicht gestattet.
bei verstoß ist der vermieter zur fristlosen kündigung berechtigt.
während jeder veranstaltung ist mindestens ein teammitglied des
vermieters anwesend.
studiobetreuung · 39 euro pro stunde · bis 5 stunden.
mobiliar · technik · catering · personal können über partner des
vermieters bezogen werden.
eigene dienstleister nur mit schriftlicher zustimmung.
in diesem fall wird ein buy-out von 9 euro pro person erhoben.
endreinigung durch eine fachfirma ist verpflichtend.
bei starker verschmutzung fällt eine zusatzpauschale von 260 euro
netto an.
der mieter ist zur ordnungsgemäßen mülltrennung verpflichtet.
sondermengen werden gesondert berechnet.
der mieter beschafft alle erforderlichen genehmigungen.
dazu zählen insbesondere gema · lärmschutz · sondernutzung
öffentlicher flächen · gaststättenrechtliche erlaubnisse.
auflagen sind einzuhalten.
ab 50 personen ist eine veranstalterhaftpflichtversicherung
nachzuweisen.
sie muss personen · sach · vermögensschäden abdecken und den
vermieter als mitversicherten benennen.
der mieter haftet für alle durch ihn · seine gäste · dienstleister
oder besucher verursachten schäden.
bei veranstaltungen mit mehr als 100 gästen oder erhöhter
risikolage ist ein professioneller sicherheitsdienst zu
stellen.
die kosten trägt der mieter.
bei foto- und filmaufnahmen stellt der mieter die erforderlichen
rechte sicher.
die nutzung von logos oder marken des vermieters bedarf der
vorherigen schriftlichen zustimmung.
die räume sind besenrein und im ursprünglichen zustand
zurückzugeben.
beschädigungen · fehlende ausstattung · notwendige rückbauten
werden berechnet.
dem vermieter oder beauftragten personen ist zutritt zur location
zu gewähren.
bei gefahr auch unangekündigt.
das hausrecht verbleibt beim vermieter.
die nutzung von gehwegen · plätzen oder straßen vor dem objekt ist
nur mit behördlicher genehmigung zulässig.
die einholung obliegt dem mieter.
veranstaltungen an sonn- oder feiertagen erfordern eine
behördliche genehmigung.
die einhaltung gesetzlicher vorgaben liegt beim mieter.
eine überschreitung ohne schriftliche zustimmung ist unzulässig und kann zum abbruch der veranstaltung führen.
wird dem vermieter die nutzung der fläche aufgrund kündigung des
hauptmietvertrags oder behördlicher untersagung unmöglich, endet
auch das vertragsverhältnis mit dem mieter.
schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern der vermieter
dies nicht zu vertreten hat.
gerichtsstand ist münchen, sofern beide parteien kaufleute
sind.
sollten einzelne bestimmungen unwirksam sein, bleibt der vertrag
im übrigen wirksam.
getränkeversorgung erfolgt über die inhouse-bar.
abrechnung als tagespauschale · eventpauschale oder nach
verbrauch.
externe getränke nur mit zustimmung.
in diesem fall wird ein buy-out von 9 euro pro person erhoben.
stand 2026 · fancyrosi studio gmbh