diese agb gelten ausschließlich für verträge mit unternehmern (b2b) über die nutzung der eventlocation fancyrosi studio in münchen. abweichende bedingungen des mieters gelten nur bei schriftlicher zustimmung des vermieters.
ein mietvertrag kommt durch schriftliche bestätigung (auch per
e-mail) des vermieters zustande. anfragen stellen ein
unverbindliches angebot dar.
eine buchungsoption ist 5 werktage gültig. verlängerung nach
absprache möglich. nach ablauf verfällt die option ohne gesonderte
mitteilung.
änderungen und ergänzungen bedürfen der schriftform. dies gilt
auch für die aufhebung dieses schriftformerfordernisses.
offizielle nutzungszeiten: 09:00 bis 21:00 uhr.
nutzung außerhalb dieser zeiten ist auf anfrage möglich und wird
identisch berechnet.
mindestmietdauer: 5 stunden pro tag.
maximale personenzahl: 199 personen. eine überschreitung ist nicht
gestattet.
alle preise netto zuzüglich gesetzlicher umsatzsteuer.
fälligkeit gemäß angebot oder rechnung.
bei zahlungsverzug: verzugszinsen 9 prozentpunkte über basiszinssatz (§ 288 abs. 2 bgb).
pauschalentschädigung für beitreibungskosten: 40 € (§ 288 abs. 5 bgb).
der vermieter kann nach absprache eine kaution
(sicherheitsleistung) verlangen. höhe und rückzahlung werden
individuell vereinbart.
bei mietern mit sitz außerhalb deutschlands ist die gesamte
mietsumme vor veranstaltungsbeginn vollständig zu begleichen.
zahlungsziele sind in diesem fall ausgeschlossen.
stornierungen müssen schriftlich erfolgen (e-mail ausreichend).
bis 20 werktage vor veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten
kosten.
weniger als 20 werktage vor veranstaltungsbeginn: 100% der
vereinbarten kosten.
dem mieter steht der nachweis frei, dass ein geringerer schaden
entstanden ist.
terminverschiebungen sind nur nach absprache möglich. bei
verschiebung wird eine bearbeitungsgebühr von 25% der gesamtsumme
(inklusive aller gebuchten leistungen) erhoben.
der vermieter ist berechtigt, bei behördlicher untersagung oder
wesentlichem vertragsverstoß vom vertrag zurückzutreten.
wurde dem mieter ein mengenrabatt aufgrund mehrerer gebuchter
veranstaltungstage gewährt und storniert der mieter einzelne tage,
entfällt der gewährte mengenrabatt für die verbleibenden buchungen.
diese werden zum regulären preis gemäß der zum buchungszeitpunkt
gültigen preisliste abgerechnet. die differenz wird gesondert in
rechnung gestellt. die stornierungsgebühren für stornierte tage
berechnen sich auf basis des ursprünglich vereinbarten preises.
während jeder nutzung ist mindestens ein teammitglied des
vermieters anwesend oder auf stand-by.
tagesevents: 39 euro pro stunde pro betreuer · 1 betreuer bis
30 personen · 2 betreuer ab 31 personen.
all day (pop-ups, mehrtägige buchungen, foto- und videoproduktionen): 290 euro pauschal pro tag
(auf-/abbau und betreuung vor ort).
stand-by: 190 euro pauschal pro tag (auf abruf, ohne dauerhafte
anwesenheit).
mobiliar · technik · catering · personal · getränke können über
partner des vermieters bezogen werden.
getränkeversorgung erfolgt über die inhouse-bar. abrechnung als
tagespauschale · eventpauschale oder nach verbrauch.
eigene dienstleister und externe getränke nur mit schriftlicher
zustimmung. in diesem fall wird ein buy-out von 9 euro pro person
und kategorie erhoben.
der zustand der räumlichkeiten wird bei übergabe dokumentiert.
ohne dokumentation gilt der zustand als einwandfrei — der mieter
trägt die beweislast für vorbestehende mängel.
die räume sind besenrein und im ursprünglichen zustand
zurückzugeben. beschädigungen · fehlende ausstattung · notwendige
rückbauten werden berechnet.
die schlüsselübergabe erfolgt vor veranstaltungsbeginn. bei
verlust werden die kosten für den schlüsseltausch berechnet.
rückgabe unmittelbar nach ende der mietzeit.
endreinigung durch eine fachfirma ist verpflichtend.
bei starker verschmutzung fällt eine zusatzpauschale von 260 euro
netto an.
ordnungsgemäße mülltrennung obliegt dem mieter. sondermengen
werden gesondert berechnet.
rauchen ist in den räumlichkeiten nicht gestattet.
offenes feuer · kerzen · pyrotechnik nur nach ausdrücklicher
schriftlicher genehmigung.
konfetti · glitzer · streudeko sind nicht gestattet. bei
zuwiderhandlung werden reinigungskosten von mindestens 260 euro
berechnet.
die maximale lautstärke richtet sich nach den vorgaben der
ta lärm und den behördlichen auflagen für den standort. bei
beschwerden durch anwohner oder behördlichen auflagen ist die
lautstärke unverzüglich zu reduzieren. musik im außenbereich nur
bis 22:00 uhr.
bei veranstaltungen mit mehr als 100 gästen oder erhöhter
risikolage ist ein professioneller sicherheitsdienst zu stellen.
die kosten trägt der mieter.
untervermietung oder überlassung an dritte ist nicht gestattet.
bei verstoß ist der vermieter zur fristlosen kündigung berechtigt.
der mieter beschafft alle erforderlichen genehmigungen. dazu
zählen insbesondere: gema-anmeldung · lärmschutz ·
sondernutzung öffentlicher flächen · gaststättenrechtliche
erlaubnisse. die kosten trägt der mieter.
veranstaltungen an sonn- oder feiertagen erfordern eine
behördliche genehmigung. die einhaltung gesetzlicher vorgaben
liegt beim mieter.
die nutzung von gehwegen · plätzen oder straßen vor dem objekt
ist nur mit behördlicher genehmigung zulässig.
ab 50 personen ist eine veranstalterhaftpflichtversicherung
nachzuweisen. der nachweis muss spätestens 5 werktage vor
veranstaltungsbeginn vorliegen. sie muss personen- · sach- und
vermögensschäden abdecken und den vermieter als mitversicherten
benennen.
der vermieter haftet nur für schäden aus vorsatz oder grober
fahrlässigkeit. die haftung für schäden aus der verletzung des
lebens, des körpers oder der gesundheit bleibt unberührt.
für eingebrachte gegenstände des mieters oder seiner gäste wird
keine haftung übernommen.
der mieter haftet für alle schäden, die durch ihn · seine gäste ·
dienstleister oder besucher verursacht werden.
der vermieter ist berechtigt, foto- und videoaufnahmen der
räumlichkeiten für eigene marketingzwecke (website · social media)
zu erstellen, sofern keine personen erkennbar sind.
bei foto- und filmaufnahmen durch den mieter stellt dieser die
erforderlichen rechte sicher. die nutzung von logos oder marken
des vermieters bedarf der vorherigen schriftlichen zustimmung.
bei höherer gewalt (z. b. pandemie · naturkatastrophen · behördliche anordnungen · krieg · streik) können beide parteien vom vertrag zurücktreten. bereits gezahlte beträge werden zurückerstattet. weitergehende ansprüche bestehen nicht.
dem vermieter ist jederzeit zutritt zu gewähren. bei gefahr auch
unangekündigt. das hausrecht verbleibt beim vermieter.
eine überschreitung der mietdauer ohne schriftliche zustimmung ist
unzulässig und kann zum abbruch der veranstaltung führen.
wird dem vermieter die nutzung der fläche aufgrund kündigung des hauptmietvertrags oder behördlicher untersagung unmöglich, endet auch das vertragsverhältnis mit dem mieter. schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern der vermieter dies nicht zu vertreten hat.
personenbezogene daten werden ausschließlich zur vertragsabwicklung verarbeitet. weitere informationen in unserer datenschutzerklärung.
gerichtsstand ist münchen, sofern beide parteien kaufleute
sind.
es gilt das recht der bundesrepublik deutschland.
sollten einzelne bestimmungen unwirksam sein, bleibt der vertrag
im übrigen wirksam.
stand märz 2026 · fancyrosi.studio gmbh